
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
INHOUSE – BAR SERVICES
Margulies & Margulies GBR,
Torstr. 154,
10115 Berlin Berlin, 1. März 2019
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge die die Erbringung von Cateringleistungen (Herstellung und Lieferung von Getränken, Bereitstellung von Personal) sowie die Gebrauchsüberlassung von Veranstaltungsequipment durch INHOUSE (Margulies & Margulies GbR) – im Folgenden INHOUSE - zum Gegenstand haben. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, wenn INHOUSE ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung von INHOUSE maßgeblich.
§1 Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt grundsätzlich nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden zustande. Mündliche Vereinbarungen werden nur verbindlich, wenn diese durch INHOUSE schriftlich bestätigt wurden
§2 Leistungsumfang
Die Leistungen von INHOUSE umfassen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Services erforderlich sind. Es ist INHOUSE gestattet, den Auftrag oder Teile des Auftrages an Subunternehmer zu übertragen.
Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Das gelieferte Veranstaltungsequipment bleibt Eigentum von INHOUSE bzw. den beauftragten Subunternehmern und ist im Anschluss an die Veranstaltung herauszugeben. Mindermengen / Verluste werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, gewünschte Veränderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. Bei einer Reduzierung der Gästezahl um mehr als 20% gelten die Stornierungsregeln aus § 7. Erscheinen zur Veranstaltung mehr Gäste als angegeben, wird die vereinbarte Pro-Kopf-Pauschale auf jeden weiteren Gast angewendet.
§3 Preise und Zahlungsmodalitäten
Die vereinbarten Preise sind in EURO und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. INHOUSE ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 80 % des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu verlangen. Diese ist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig bezahlt, ist INHOUSE berechtigt, unter Anwendung der Kündigungsregeln aus § 7 vom Vertrag zurückzutreten. Die Schlussrechnung bzw. der offene Saldo ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist INHOUSE berechtigt, die Forderung mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, beträgt der Verzugszinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§4 Lieferung und Transport
Die Liefer- und Leistungstermine werden vertraglich festgelegt. Auf Verlangen und Kosten des Vertragspartners wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist INHOUSE berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Der Gefahrübergang der versendeten Ware und Mietgegenstände erfolgt mit dem Zeitpunkt der Ankunft am Bestimmungsort des Kunden.
Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Leistung aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen, so ist INHOUSE berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Ersatz der Mehraufwendungen (z. B. für Transport- und Lagerkosten) zu verlangen. INHOUSE wird von der Lieferverpflichtung frei, soweit sie an der Erfüllung durch den Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher Umstände ( zum Beispiel in Folge höherer Gewalt, Betriebsstörungen durch Streik oder Aussperrung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe) gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierbei ist es unerheblich, ob die angegebenen Hinderungsgründe beim Auftraggeber oder bei INHOUSE eingetreten sind. Der Auftraggeber ersetzt INHOUSE alle bis zum Zeitpunkt des Eintrittes eines solchen Ereignisses entstandenen erforderlichen Kosten.
§5 Haftung für Mängel
Beanstandungen sind dem Veranstaltungsleiter unverzüglich mündlich mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht nach und können daher die Mängel nicht rechtzeitig behoben werden, kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche herleiten. Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den AGB nichts anderes bestimmt ist. Grundlage der Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelrüge und Nachbesserung.
§6 Sonstige Haftung
Die Haftung für Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt innerhalb der Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung von INHOUSE.
Ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche INHOUSE im gesetzlichen Umfang haftet.
§ 7 Kündigung des Vertrages
Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, in Folge einer Stornierung oder bei Verringerung der Teilnehmerzahl (dann anteilig), erhält INHOUSE bei Bekanntgabe des Ausfalls
bis 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 %
bis 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 80 %
ab 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 %
der Auftragssumme.
INHOUSE behält sich das Recht zur Kündigung vor, wenn
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die Anzahlung nicht rechtzeitig überwiesen wird. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu erstatten zuzüglich einer Ausfallgage in Höhe von 20% der Auftragssumme.
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Sollte bekannt werden, dass über das Vermögen des Vertragspartners das Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
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Wenn sich der Vertragspartner in sonstiger Weise vertragswidrig verhält
§8 Sonstige Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von INHOUSE. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Berlin.